Verschiedene Erkrankungen können zu einer Zerstörung von Nervenzellen im Gehirn führen wie z.B. die Multiple Sklerose, die Parkinsonserkrankung, die Amyotrophe Lateralsklerose oder Demenzerkrankungen. Die Neurofilament-Leichtketten sind eine Untereinheit des Neurofilaments, die in diesem Falle im Liquor von erkrankten Patienten nachgewiesen werden können. Es ist bekannt, dass es zu einem Austausch von Neurofilament-Leichtketten über die Blut-Hirn-Schranke kommt, die eine Analyse der Neurofilamentkonzentration im Blut von Patienten ermöglicht. Die neue Analysetechnik – die Single Molecule Array (SIMOA) Technologie – erlaubt es, auch kleinste Mengen an Neurofilament im Blut nachzuweisen. Die Messung und Beurteilung von Neurofilament-Leichtketten im Blut kann daher ein Maß für die Schädigung an Axonen im Zentralen Nervensystem sein.
Das Neuroimmunologische Labor am Zentrum für klinische Neurowissenschaften der Universitätsklinik Dresden bietet die Bestimmung der Neurofilament-Leichtketten an. Die Untersuchung erfolgt an Serum-Proben (9 ml Röhrchen) von Patienten. Alternativ kann eine Analyse auch aus EDTA-Plasma (9 ml Röhrchen) oder Liquor (4-5 ml) erfolgen.
Aktuell ist die Bestimmung der Neurofilamente kein Teil des Leistungskatalogs, der von den Krankenkassen übernommen wird. Es kann daher sein, dass die Analyse der Neurofilamentkonzentration nicht von der Krankenkasse erstattet wird.